Probleme und Lösungen

Krebserzeugender Quarzfeinstaub auf Baustellen

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Allgemein gesehen ist Staub eine Ansammlung sehr kleiner Partikel in der Luft und kann in verschiedenen Umgebungen wie zum Beispiel bei Schleifarbeiten oder bei Arbeiten auf Baustellen auftreten. Als „alveolengängigen Quarzfeinstaub“ bezeichnet man den ganz feinen Teil des einatembaren Staubes, der bis in die kleinsten Verzweigungen der Lunge vordringen kann und damit höchst gesundheitsgefährdend ist.

Lesen Sie mehr über die neue Einstufung von Quarzfeinstaub in Österreich und was es zu beachten gilt!

Wie Quarzstaub entsteht

Typischerweise tritt bei Arbeiten wie Beton-Bohrarbeiten, Abbrucharbeiten oder Trockenschneiden von Pflastersteinen (zum Beispiel mit Bohrhammer oder Fräse) eine Quarzstaubbelastung auf, da in fast allen mineralischen Baustoffen oder Zuschlagstoffen, die für Beton und Asphalt verwendet werden, quarzhaltiges Gestein enthalten ist. Normalerweise besteht dieser Staub dann aus Mischstaub aus Granit, Kalk, Zement oder Beton, der erfahrungsgemäß auch Quarzfeinstaub (silikogenen Staub) enthält.

Der Quarzanteil ist dabei nicht immer gleich hoch und vom Arbeitsverfahren beziehungsweise dem zu bearbeitenden Material abhängig. Jedoch führt jeder Staub bei hohen Belastungen zu Erkrankungen der Atemwege. Wird Quarzstaub eingeatmet, kann er zu Silikose (Staublungenerkrankung) und in späterer Folge zu silikosebedingtem Lungenkrebs führen.

Bestehender Grenzwert für Quarzfeinstaub stark gesenkt

Bereits seit 2017 gibt es die EU-Richtlinie 2017/2398, die Quarzfeinstaub als krebserzeugend einstuft. Im Herbst 2020 wurde diese Richtlinie in Österreich in nationales Recht umgesetzt und damit der bestehende Grenzwert für Quarzfeinstaub stark gesenkt – von 0,15 mg/m³ auf 0,05 mg/m³ maximale Arbeitsplatzkonzentration. Dies entspricht dem MAK-Wert als Tagesmittelwert mit einem Bezugszeitraum von acht Stunden.

Damit gilt Quarzfeinstaub als krebserzeugender Arbeitsstoff, was mit sich bringt, dass für Arbeitsstätten, bei denen er auftritt, strengere Regeln als bisher gelten und neben der Einhaltung des Grenzwertes auch das Minimierungsgebot gilt. Eine Minimierung von Quarzstaub ist auf Baustellen sehr schwierig, hier werden also andere praxistaugliche Lösungen gesucht. Eine Möglichkeit bietet sich, indem auf staubarme Arbeitsverfahren umgestellt wird. So kann beispielsweise eine Staubabsaugung in Betracht gezogen werden und/oder bei verschiedenen Arbeiten Wasser eingesetzt werden (zum Beispiel per Nass-Spritzverfahren), um die Staubentwicklung zu dämpfen.

STOP-Prinzip bei krebserregenden Stoffen am Arbeitsplatz

Die STOP-Rangfolge muss auch bei Quarzfeinstaub eingehalten werden: Substitution vor technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen. Eine Substitution gestaltet sich allerdings vor allem auf Baustellen schwierig. Hier gilt es, wie oben erwähnt, Möglichkeiten für staubarme Arbeitsverfahren zu prüfen.

Technische und organisatorische Maßnahmen umfassen zum Beispiel den Einsatz von Absaugern und Luftreinigern. Besonders von Staub betroffene Arbeitsbereiche sind räumlich abzutrennen und ein Aufwirbeln bereits abgelagerter Stäube durch entsprechende Reinigung ist zu vermeiden. Auch sind Quarzstaubstellen zu erfassen und Maßnahmen festzulegen.

Sollten alle vorhergehenden Maßnahmen ausgeschöpft sein und der Grenzwert für Quarzfeinstaub trotzdem überschritten werden, muss Atemschutz als Persönliche Schutzausrüstung verwendet werden. Durch die Neueinstufung von Quarzfeinstaub gelten auch für PSA strengere Vorschriften.

Empfohlen wird eine partikelfiltrierende FFP2-Halbmaske, vorzugsweise mit Ausatemventil. Bei langer Tragedauer ist die Verwendung eines gebläseunterstützten Atemschutzes für den Träger angenehmer und sinnvoll. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Schutz- und Arbeitskleidung zur Verfügung zu stellen, wenn mit krebserzeugenden Arbeitsstoffen hantiert wird.

Übrigens: Ein Merkblatt der AUVA, M.plus 340.12 „Quarzstaub als krebserzeugender Arbeitsstoff“ ist bereits in Arbeit und in Kürze verfügbar!


Über die Autorin

Hilde Boss
Sortimentskommunikation Arbeitsschutz
Hilde Boss ist zuständig für die Sortimentskommunikation im Bereich Arbeitsschutz bei Haberkorn. Sie ist die erste Ansprechpartnerin für Kommunikationsmaßnahmen und bereitet relevanten Content zu Fachthemen für geeignete Kommunikationskanäle auf.